Auszüge aus der
Satzung
der
Josef-Kentenich-Stiftung "Familie ist Zukunft"
Präambel
Mit der Stiftung verfolgt der Schönstatt-Familienbund Deutschland das Ziel, die Gründungsidee, die Spiritualität und das
Charisma Pater Josef Kentenichs und die Lehre Papst Johannes Pauls II. hinsichtlich der Bedeutung von Ehe und Familie für
die Erneuerung von Kirche und Gesellschaft und damit auch des demokratischen Staatswesens zu fördern und in die Tat
umzusetzen.
Dieses geschieht auf der Basis eines gesicherten anthropologischen Sachverstandes und des katholischen
Menschen- und Gemeinschaftsbildes- durch Mitarbeit an der Verwirklichung einer ganzheitlichen, menschengerechten Ordnung
in Gesellschaft und Kirche.
Davon ausgehend werden Bildung und Erziehung, Religion und Kultur, Wissenschaft und Forschung und das demokratische
Staatswesen im Geltungsbereich der Gesetze und der Prinzipien des Rechtsstaates gefördert.
Die Stiftung stützt sich in ihrem Handeln auf die Katholische Soziallehre, besonders hinsichtlich Ehe und Familie,
wie sie von den Enzykliken der Päpste, den Dokumenten des Zweiten Vatikanischen Konzils und von Spiritualität und
Charisma Pater Josef Kentenichs, des Gründers der Internationalen Schönstattbewegung, vorgeben wird.
Dieses Anliegen uneigennützig zu fördern und zu unterstützen, ist Ausdruck der von christlichen Grundwerten geprägten
humanen Familienethik des Schönstatt-Familienbundes. Er ist auf ein Wertesystem gegründet, das in der unverlierbaren
Freiheit und Würde der Person wurzelt, die sich in der comunio personarum der Ehe und auf ihr gründenden Familie
verwirklicht, von einer lebensbewahrenden und lebensentfaltenden Grundeinstellung getragen ist (schöpferische Ideen,
persönliches Engagement, vertrauensvolle Partnerschaft) und sich in den gemeinschaftsfördernden Grundprinzipien der
Solidarität und Subsidiarität entfaltet.
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§ 2
Stiftungszweck
(1) Zweck der Stiftung ist es, ideelle, materielle und organisatorische Voraussetzungen zu schaffen für die allseitige
Aus- und Fortbildung von Ehe und Familie, den Erhalt und Ausbau des Josef-Kentenich-Hofes in Hillscheid bei
Vallendar/Schönstatt, die internationalen Aufgaben des Schönstatt-Familienbundes sowie die allgemeine Förderung der
Aufgaben der Schönstattbewegung.
(2) Die Stiftung verfolgt ihre Ziele insbesondere durch die Förderung
1. der geistigen, religiösen und sittlichen Bildung und Formung katholischer Ehen und Familien sowie Unterstützung
bedürftiger Familien,
2. von Familientagungen mit Vorträgen und Gesprächsrunden über religiöse und sittliche Bildung, Erziehungsfragen,
Schulung in Fragen der "natürlichen Empfängnisregelung" (NER), Familienpastoral, -ethik und des Familienapostolates,
der Beratungskompetenz und des Beziehungsmanagements,
3. von internationalen Kontakten, besonders unter den Familienbewegungen,
4. der Errichtung, Ausstattung und Sanierung von kirchlich genutzten Gebäuden zum Zweck nationaler und internationaler
Familienarbeit (Tagungsstätten, Akademien, Bildungshäuser, wissenschaftliche Einrichtungen usw.),
5. der Ausbildung von Fachleuten für Familienpastoral, Familienethik und Familienwissenschaften auf allen Ebenen,
6. der Bildungsarbeit in Form von Treffen, Seminaren, Tagungen, Arbeitstreffen, Erfahrungsaustausch, Information und
Medienzugang,
7. der Veröffentlichung und Publizierung von Informationen und Arbeitsergebnissen,
8. der aktiven Mitwirkung an der Weiterentwicklung und Verbreitung der Katholischen Soziallehre, insbesondere
hinsichtlich Ehe und Familie,
9. der Verdeutlichung des Wesens, der Funktion und Aufgabe der Familie als Urzelle der Erneuerung von Kirche und
Gesellschaft,
10. der Zusammenarbeit und des Erfahrungsaustausches auf nationaler und internationaler Ebene mit kirchlichen,
politischen und gesellschaftlichen Gruppen und Institutionen,
11. der Durchführung christlich missionarischer Aktivitäten, gemeinwohlorientierter Initiativen für Kinder-, Jugend-
und Familienarbeit, in Verbindung und Zusammenarbeit mit Familienbewegungen und -organisationen im In- und Ausland,
12. eines christlich geprägten universellen Gemeinwohls im Geiste internationaler Solidarität und Subsidiarität,
13. der Beschaffung von Mitteln gemäß § 58 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO) zur Förderung der Aus- und Fortbildung von
Ehe und Familie, von Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur, für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke
einer anderen Körperschaft oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine Körperschaft des öffentlichen
Rechts.
§ 3
Gemeinnützigkeit
(1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbare gemeinnützige (mildtätige und kirchliche) Zwecke im Sinne
des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
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